Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber

Das Karriereportal für die Verwaltung – eStellen wird bereitgestellt durch den Staatsanzeiger (Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstr. 69, 70176 Stuttgart, www.staatsanzeiger.de).

Das Karriereportal eStellen ist eine internetgestützte Anwendung und ermöglicht Stellenanbietern ein Anzeigenmanagement.

Für die Inanspruchnahme gelten in Ergänzung zu den AGBs für Anzeigen und den Datenschutzrichtlinien folgende Regelungen:

 

§ 1 Nutzung von eStellen

1) Die Nutzung erfolgt unter www.eStellen.de.

2) Zur Nutzung sind Stellenanbieter berechtigt, die im Staatsanzeiger eine Stellenanzeige veröffentlichen oder eine Praxisstelle für Studierende anbieten.

3) Die Nutzung von eStellen ist unentgeltlich. Für die Anzeigenschaltung gelten die gültigen Anzeigenpreise laut Mediadaten des Staatsanzeigers.

4) Nach elektronischer Beauftragung der Anzeige über eStellen erscheint das Stellenangebot in der gewählten Ausgabe des Staatsanzeigers und zusätzlich kostenfrei im Karriereportal eStellen, längstens bis zur Bewerbungsfrist. Praxisstellen sind von der Veröffentlichung im Staatsanzeiger ausgenommen.

 

§ 2 Registrierung

1) Die Nutzung von eStellen erfordert eine vorherige Registrierung des Stellenanbieters.

2) Sammel-User sind nicht gestattet – jedes Benutzerkonto muss einer Person zugeordnet sein. Bei der Registrierung sind deshalb Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.

3) Die Zugangsdatenvergabe erfordert eine vorherige Prüfung der Druckfähigkeit der PDF-Datei. Sind alle technischen Voraussetzungen (Bildqualität, Schrifteneinbettung und Spaltigkeit) erfüllt, werden Zugangsdaten vergeben.

 

§ 3 Passwort

1) Nach der Erstanmeldung ist ein neues Passwort (bestehend aus mindestens sechs Zeichen) festzulegen. 2) Das Passwort ist geheimzuhalten, um eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte auszuschließen.

3) Erfährt oder vermutet der Stellenanbieter, dass das von ihm gewählte Passwort Dritten bekannt geworden ist, ist er zur unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet.

 

§ 4 Verpflichtungen des Stellenanbieters

1) Der Stellenanbieter ist verpflichtet, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen gegenüber den Bewerbern führen. Der Staatsanzeiger übernimmt keine Haftung.

2) Der Stellenanbieter ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben (insbesondere das LDSG, BDSG sowie Persönlichkeitsrechte) einzuhalten, nicht gegen behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten zu verstoßen. Ein Verstoß kann zur Sperrung des Zugangs führen.

3) Der Stellenanbieter verpflichtet sich, eStellen ausschließlich für die Anbahnung von konkreten Dienst- und Arbeitsverhältnissen zu nutzen. Andere Inhalte sind unzulässig und können zur Löschung der eingestellten Inhalte führen.

4) Für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller Angaben im Stellenangebot ist alleinig der Stellenanbieter verantwortlich.

5) Sofern bei Anzeigenveröffentlichung geschützte Markenrechte benutzt werden, wird dem Staatsanzeiger für die Dauer der Veröffentlichung die Genehmigung zur Nutzung erteilt.

 

§ 5 Haftung

1) Für die eingestellten Stellenangebote trägt der Stellenanbieter die ausschließliche Verantwortung.

2) Der Staatsanzeiger haftet nicht für die Inhalte von anderen Websites, auf die in Stellenangeboten mit URLs oder QR-Codes verwiesen wird. Zur Prüfung ist der Staatsanzeiger nicht verpflichtet.

3) Der Staatsanzeiger haftet nicht für Schäden, die dem Stellenanbieter durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die aufgrund Datenaustauschs oder durch Bewerber eingebracht worden sind.

4) Bei technischen Problemen (bei eingeschränkter Verfügbarkeit aufgrund Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- oder -hardware, bei Störung oder Rechnerausfall in Kommunikationsnetzen, bei Ausfall von Ad-Server sowie Überlastung), die ohne Verschulden des Staatsanzeigers entstehen, wird eine Haftung durch den Staatsanzeiger ausgeschlossen. Bei Verschulden des Staatsanzeigers entsteht Anspruch auf eine Verlängerung der Onlineschaltung der Anzeige entsteht um die Ausfalldauer.

5) Bei mangelhafter Darstellung der Anzeige, die durch den Staatsanzeiger zu vertreten ist, hat der Stellenanbieter Anspruch auf eine Ersatzanzeige in dem Umfang, in dem der Zweck beeinträchtigt wurde.

 

Stand Juli 2019

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Nutzungsbedingungen für Bewerber

Das Karriereportal für die Verwaltung – eStellen wird bereitgestellt durch den Staatsanzeiger (Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstr. 69, 70176 Stuttgart, www.staatsanzeiger.de).

Das Karriereportal eStellen ist eine internetgestützte Anwendung und ermöglicht Bewerbern Stellenangebote zu recherchieren.

Für die Inanspruchnahme gelten in Ergänzung zu den AGBs für Anzeigen und den Datenschutzrichtlinien folgende Regelungen:

 

§ 1 Nutzung von eStellen

1) Die Nutzung erfolgt unter www.eStellen.de    

2) Zur Nutzung ist jede natürliche Person berechtigt (Nutzer). Natürliche Personen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

3) Die Nutzung ist unentgeltlich.

 

§ 2 Registrierung

1) Die Nutzung der Stellensuche ist ohne Registrierung möglich.

2) Für die Nutzung der Zusatzfunktionen (Suchagenten und Favoritenliste – Synchronisierung mit der Desktopversion) ist eine kostenlose Registrierung und die damit verbundene Einrichtung eines eStellen-Benutzerkontos notwendig.

 

§ 3 Passwort

1) Die erste Registrierung erfordert die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie eines freigewählten Passwortes mit einer Mindestlänge von sechs Zeichen. Um die Nutzung zu aktivieren, wird der Nutzer über eine E-Mail gebeten, seine Registrierung zu bestätigen.

2) Zum Schutz vor unbefugter Nutzung ist der Nutzer verpflichtet, seine Zugangsdaten geheimzuhalten, um missbräuchliche Nutzung durch Dritte auszuschließen.

3) Erfährt oder vermutet der Nutzer, dass das von ihm gewählte Passwort Dritten bekannt geworden ist, ist er zur unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet.

 

§ 4 Verpflichtungen des Nutzers

1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Recherche ausschließlich für den eigenen (privaten) Gebrauch zu nutzen. Die gewerbliche Nutzung, insbesondere zur Weitergabe an Dritte, ist untersagt. Jede zweckfremde Nutzung oder Verwertung der Inhalte von eStellen ist unzulässig, insbesondere das Sammeln und Speichern von Daten.

2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Software, Scripts, HTML-Codes und sonstige Mechanismen nicht zu  kopieren, blockieren, überschreiben oder zu modifizieren.

3) Für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller Angaben (insbesondere die Zulässigkeit nach Urheberrecht, Marken- und andere Kennzeichnungsrechte, Strafrecht) ist alleinig der Nutzer zuständig.

4) Für die Kommunikation zwischen den Nutzern (Bewerber und Arbeitgeber) über eStellen sind alleinig die jeweiligen Nutzer verantwortlich.

5) Bei Handlungsweisen durch den Nutzer, die das System oder die Netzwerksicherheit verletzen, behält sich der Staatsanzeiger die zivil- und strafrechtliche Verfolgung vor.

6) Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die dem Staatsanzeiger aufgrund missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung entstehen.

 

§ 5 Nutzung der eStellen-App

1) Die Nutzung der eStellen-App ist unentgeltich.

2) Die Grundfunktionen der App (Suche, Speichern von Suchanfragen, Umkreisanzeige und Push-Benachrichtigung von neuen Stellenanzeigen) können ohne Registrierung genutzt werden.

3) Für die Nutzung der Zusatzfunktionen (Favoritenliste – Synchronisierung mit der Desktopversion) ist ein eStellen-Benutzerkonto erforderlich.

 

Stand Juli 2019

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.