Skip to content

Erfolgreich die Behörde wechseln

Sie planen einen Behördenwechsel im öffentlichen Dienst? Ob Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Start | Bewerben | Wechsel der Behörde

Erfolgreich die Behörde wechseln

Sie planen einen Behördenwechsel im öffentlichen Dienst? Ob Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen

Warum wechseln? – Ihre Optionen im Überblick

Ein Behördenwechsel im öffentlichen Dienst ist oft ein großer Schritt – beruflich wie persönlich. Ob Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung: Jede Variante bringt Chancen, aber auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Wechsel sicher planen, worauf Sie achten und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Die Gründe für einen Wechsel sind vielfältig: bessere Karriereperspektiven, der Wunsch nach einem Ortswechsel oder familiäre Verpflichtungen. Im öffentlichen Dienst stehen Ihnen dabei drei Wege offen:

  • Versetzung – der dauerhafte Behördenwechsel
  • Abordnung – die zeitlich befristete Lösung
  • Kündigung mit anschließender Neueinstellung – nur als letzte Option

Wichtiger Hinweis

Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln: Ihre persönlichen Wünsche sind wichtig – entscheidend sind aber die dienstlichen Interessen. Personalmangel kann einen Wechsel verhindern, gesundheitliche oder familiäre Gründe ihn begünstigen.


Versetzung und Abordnung im Vergleich

MerkmalVersetzungAbordnung
DauerDauerhaftZeitlich begrenzt
DienststelleWechsel zu anderer Dienststelle oder anderem Dienstherrnvorübergehender Einsatz in anderer Dienststelle
Rechtstellebleiben bei neuer Dienststelle; Rechte und Pensionsansprüche bleiben i.d.R. erhaltenbleiben offiziell Teil der bisherigen Behörde
GründeEigenwunsch oder dienstliche GründeProjektarbeit, kurzfristiger Personalbedarf, Sammeln von Erfahrung
Vorteillangfristige Perspektive, gesicherte Ansprüchehohe Flexibilität, Möglichkeit zum Ausprobieren
Einschränkungkein Anspruch, Zustimmung der Behörde erforderlichZustimmung nötig, wenn länger als 2 Jahre oder bei anderem Dienstherrn

Rechtsgrundlage: Beide Optionen sind in den §§ 26–28 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.


Schritt für Schritt erfolgreich die Behörde wechseln:

Ein Wechsel ist kein spontaner Vorgang. Wenn Sie den folgenden Ablauf kennen, sparen Sie sich wertvolle Zeit und Nerven und vermeiden Verzögerungen:

1. Stellenausschreibung prüfen

intern oder extern veröffentlicht

2. Bewerbungsunterlagen einreichen

Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben

3. Zustimmung der bisherigen Behörde

meist formell erforderlich.

4. Auswahlverfahren

Sichtung, Auswahl, Bewerbungsgespräche

5. Verfügung erlassen

schriftliche Versetzungs- oder Abordnungsverfügung.

6. Übergabe und Start

alte Aufgaben übergeben, neue Stelle antreten


Wenn keine Versetzung oder Abordnung möglich ist

Dann bleibt nur die Kündigung mit anschließender Neueinstellung. Das birgt jedoch Risiken:

  • Rechtliche Unsicherheit bei der Wiederverbeamtung
  • Verlust des Beamtenstatus
  • Finanzielle Nachteile (Besoldung, Probezeiten, fehlende Anrechnung)

Unser Tipp

Nie ohne rechtliche Beratung kündigen!


Rechte und Pflichten bei Neueinstellung

Eine Neueinstellung im öffentlichen Dienst ist ein Sonderfall – sie kommt nur infrage, wenn eine Versetzung oder Abordnung nicht möglich sind. Wer diesen Weg wählt, muss rechtliche und praktische Folgen beachten:

Beamtenstatus

Je nach Landesrecht erneute Ernennung auf Probe oder Widerruf. Der Status ist nicht automatisch gesichert.

Dienstzeiten und Probezeit

Sind häufig anrechenbar. Das heißt die Probezeit entfällt oder verkürzt sich.

Gesundheitliche Eignung

In der Regel erfolgt eine erneute amtsärztliche Untersuchung.

Besoldung und Pensionsansprüche

Einstufung nach Erfahrung, die Regeln variieren je nach Bundesland. Pensionsansprüche bleiben meist erhalten.

Auf einen Blick – Neueinstellung im öffentlichen Dienst

  • Ernennung meist auf Probe oder Widerruf
  • Dienstzeiten können angerechnet werden
  • Amtsärztliche Untersuchung fast immer Pflicht
  • Besoldung und Pension abhängig von Landesregelungen

Fazit: Sorgfältig planen, klug handeln

Ein Behördenwechsel betrifft Status, Pension und Karriere. Klären Sie daher frühzeitig:

  • Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf Besoldung, Pension und Laufbahn?
  • Welche Wechseloption passt (Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung)?
  • Welche Vorgaben gelten für Ihren Status (Beamte, Angestellte nach TVöD)?

Tipp: Holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung ein – am besten durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Beamten- und Arbeitsrecht. So sichern Sie Ihre Ansprüche.


Was der TVöD dazu sagt

Für Tarifbeschäftigte gilt § 4 TVöD:

  • Versetzung = dauerhaft andere Dienststelle
  • Abordnung = vorübergehend andere Dienststelle
  • Zuweisung = befristete bei Dritten (mit Zustimmung)
  • Personalgestellung = dauerhafte bei Dritten, Arbeitsverhältnis bleibt

Warum die Versetzung meist der sichere Weg ist

Merken Sie sich: Die Versetzung ist oft der einfachste und sicherste Weg – so behalten Sie Status und Pensionsansprüche. Eine Kündigung mit Neueinstellung sollte wegen finanzieller und rechtlicher Nachteile nur nach juristischer Prüfung erfolgen.