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Person im Sakko klopft an eine Haustür und hält ein Klemmbrett unter dem Arm.

Gerichtsvollzieher:in

Person im Sakko klopft an eine Haustür und hält ein Klemmbrett unter dem Arm.
Foto: canva.com, Andrey Popov von Getty Images
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Gerichtsvollzieher:in 

Gerichtsvollzieher:innen setzen gerichtliche Entscheidungen durch: Sie vollstrecken Forderungen, führen Zustellungen aus und handeln dabei rechtssicher, eigenständig und verantwortungsvoll. Als Bindeglied zwischen Gläubiger:innen, Schuldner:innen und Justiz agieren sie heute verstärkt auch als Mediator:innen, um gütliche Einigungen zu erzielen. 

Was macht ein:e Gerichtsvollzieher:in?

Gerichtsvollzieher:innen sorgen dafür, dass gerichtliche Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Sie vollstrecken Geldforderungen, nehmen Vermögensauskünfte ab, führen Zustellungen durch und setzen Räumungen um. Dabei handeln sie im Auftrag der Justiz, aber eigenverantwortlich – mit klaren rechtlichen Vorgaben und großem Entscheidungsspielraum. Ein moderner Schwerpunkt liegt auf der gütlichen Erledigung, um beispielsweise Ratenzahlungen zu vereinbaren und langwierige Pfändungsprozesse zu vermeiden. 

Richterhammer im Vordergrund; im unscharfen Hintergrund schreibt eine Person auf ein Dokument.

Was sind typische Aufgaben dieses Berufs? 

  • Vollstreckung von Geldforderungen, wie zum Beispiel Pfändungen 
  • Abnahme von Vermögensauskünften zur Klärung der Schuldnersituation 
  • Zustellung gerichtlicher Schriftstücke 
  • Durchführung von Zwangsräumungen und Sicherstellungen 
  • Führen von Güteterminen zur einvernehmlichen und fairen Schuldentilgung 
  • Protokollierung und rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen 
  • Kommunikation mit Schuldner*innen, Gläubiger*innen und Gerichten 
  • selbstständige Organisation des eigenen Dienstbüros (teils mit eigenem Personal) 

Wo arbeiten Gerichtsvollzieher:innen im öffentlichen Dienst?

  • Gerichtsvollzieher*innen sind bei Amtsgerichten angesiedelt und einem festen Bezirk zugeordnet. Von dort aus organisieren sie ihre Einsätze eigenständig und sind im direkten Kontakt mit Bürger*innen, Unternehmen und Behörden. Sie arbeiten daher überwiegend im Außendienst und sind regelmäßig vor Ort bei Privatpersonen oder Unternehmen tätig. 
  • Sie unterhalten oft ein eigenes Büro für Sprechstunden und Verwaltung, bleiben aber Teil der Justizverwaltung und unterliegen der fachlichen Aufsicht.  

Welche Voraussetzungen brauche ich für den Beruf?

Berufliche Vorbildung:

In der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium im Justiz-, Verwaltungs- oder Rechtsbereich (z. B. Justizfachangestellte*r, Rechtspflege)

Ausbildung:

Spezielle Gerichtsvollzieherausbildung (Vorbereitungsdienst), je nach Bundesland unterschiedlich geregelt

Rechtliche Kenntnisse

Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Kostenrecht

Persönliche Eignung:

Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit.

Wirtschaftliche Zuverlässigkeit: 

Bewerber*innen müssen in geordneten finanziellen Verhältnissen leben (keine eigenen Pfändungen oder Einträge im Schuldnerverzeichnis) 


Wie läuft der Einstieg bzw. das Bewerbungsverfahren ab? 

  1. Der Einstieg erfolgt über eine Bewerbung bei der Justizverwaltung der Länder.
  2. Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren beginnt der Vorbereitungsdienst, der theoretische Fachstudien mit praktischen Einsätzen bei erfahrenen Mentor*innen kombiniert.
  3. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis und die Zuweisung eines eigenen Zuständigkeitsbereichs. 
Hände halten ein geöffnetes Portemonnaie; eine Hand greift nach Geldscheinen im Geldfach.

Wie viel verdient man als Gerichtsvollzieher:in im öffentlichen Dienst?

Gerichtsvollzieher*innen sind in der Regel verbeamtet. Die Besoldung erfolgt je nach Bundesland meist in den Besoldungsgruppen A8 bis A10, mit Aufstiegsmöglichkeiten. Dies entspricht je nach Bundesland etwa 3.000 bis 5.000 Euro brutto.  

Dabei handelt es sich allerdings nur um das Grundgehalt. Zusätzlich erhalten Gerichtsvollzieher*innen Gebührenanteile aus bestimmten Amtshandlungen, die das Einkommen erhöhen können. Die genaue Höhe hängt vom Einsatzgebiet und der Fallzahl ab. 

Welche Perspektiven & Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?

  • Aufstieg innerhalb der Beamtenlaufbahn (z. B. Beförderung in das Amt der Obergerichtsvollzieherin oder des Obergerichtsvollziehers). 
  • Spezialisierung auf komplexe Vollstreckungsbereiche oder Großschuldner. 
  • Übernahme von Ausbildungsleitung oder Tätigkeiten als Dozent an Justizakademien. 
  • Wechsel in übergeordnete Funktionen der Justizverwaltung. 

Tipp: Beamtenstatus

Da Beamte keine Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen und die Krankenversicherung meist über die Beihilfe (plus private Restkostenversicherung) geregelt ist, bleibt vom Brutto deutlich mehr Netto übrig als bei Angestellten.


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