
Beamter oder Angestellter
Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst? Wir erklären die Unterschiede, Vorteile und Nachteile – von Gehalt über Tarifvertrag bis Pension.

Beamter oder Angestellter
Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst? Wir erklären die Unterschiede, Vorteile und Nachteile – von Gehalt über Tarifvertrag bis Pension.
Beamter oder Angestellter – wo liegt der Unterschied?
Sicher, krisenfest, sinnstiftend: Eine Karriere im öffentlichen Dienst hat viele Vorteile. Doch gleich zu Beginn stellt sich die Frage: Beamter oder Angestellter – was passt besser zu mir? Beide Wege bieten Chancen, aber auch Unterschiede, die gut überlegt sein wollen. Wer die Wahl hat, sollte sie bewusst treffen. Dieser Beitrag hilft dabei.
Im öffentlichen Dienst gibt es zwei grundlegende Formen der Anstellung: Beamte und Tarifbeschäftigte (also Angestellte).
Sie arbeiten oft Seite an Seite, sind aber rechtlich unterschiedlich gestellt:
• Beamt*innen stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie werden „ernannt“ und erhalten eine Besoldung.
• Angestellte sind klassische Arbeitnehmer*innen. Ihr Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsrecht und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Welche Rolle spielen Tarifvertrag und Besoldung?
Bei Angestellten greift der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). In regelmäßigen Tarifverhandlungen werden die Bedingungen angepasst – auch das Gehalt im öffentlichen Dienst steigt dadurch. Bei Beamt*innen erfolgt die Bezahlung nach festen Besoldungstabellen. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Sie wird durch Gesetze geregelt und nicht frei verhandelt.
Vergütung & Eingruppierung auf einen Blick
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Beamte im Ruhestand
Beamt:innen erhalten keine Rente, sondern ein sogenanntes Ruhegehalt, das direkt vom Staat gezahlt wird. Grundlage dafür ist das sogenannte Alimentationsprinzip: Der Staat ist verpflichtet, seine Beamt:innen lebenslang angemessen zu versorgen – auch im Ruhestand. Die Pension im öffentlichen Dienst kann bis zu 71,75 % des letzten Bruttogehalts betragen.

Status, Bezahlung, Sicherheit: Der direkte Vergleich
Kriterium | Beamtin*innen | Angestellte |
---|---|---|
Rechtsstatus | Dienstverhältnis, Ernennung | Arbeitsvertrag (TVöD) |
Gehalt | Besoldung nach Besoldungstabelle | Entgelt nach TVöD-Tabelle |
Sozialversicherung | keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung | volle Beiträge zu allen Sozialversicherungen |
Pension / Rente | Staatliche Pension über Alimentation | gesetzliche Rente + evtl. Zusatzversorgung |
Kündigungsschutz | Sehr hoher Schutz (quasi unkündbar) | Kündbar mit Fristen / Sonderregeln |
Streikrecht | Kein Streikrecht | Streikrecht vorhanden |
Mitbestimmung | Eingeschränkt | Betriebsrat / Personalrat |
Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile der Verbeamtung:
• Sehr hohe Arbeitsplatzsicherheit
• Pension statt Rente
• Keine Sozialabgaben auf Besoldung
• Klare Aufstiegschancen über Laufbahnsysteme
Vorteile als Angestellte*r:
• Streikrecht und Mitbestimmung
• Flexible Arbeitgeberwechsel möglich
• Tarifverhandlungen bringen regelmäßige Verbesserungen
• Teilzeit- oder Elternzeitregelungen oft einfacher umzusetzen
Nachteile der Verbeamtung:
• Eingeschränktes Streikrecht
• Weniger Mitbestimmung
• Altersgrenzen und gesundheitliche Hürden beim Einstieg
Nachteile als Angestellte*r:
• Geringerer Kündigungsschutz
• Sozialabgaben reduzieren das Nettogehalt
• Rente meist niedriger als Beamtenpension

Fazit: Was passt zu mir?
Die Entscheidung Beamter vs. Angestellter hängt stark von den eigenen Lebenszielen ab. Wer langfristige Sicherheit sucht und sich gut mit den Regeln und Pflichten des Beamtentums identifizieren kann, findet im Status Beamt*in eine attraktive Perspektive. Wer dagegen Wert auf Flexibilität, Arbeitnehmerrechte und Mobilität legt, ist als Tarifbeschäftigte*r besser aufgehoben.
Ob Gehalt, Pension oder Tarifvertrag: Im öffentlichen Dienst gibt es viele gute Gründe für beide Wege. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren – und die eigenen Prioritäten zu kennen.