
Erfolgreich die Behörde wechseln
Sie planen einen Behördenwechsel im öffentlichen Dienst? Ob Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Erfolgreich die Behörde wechseln
Sie planen einen Behördenwechsel im öffentlichen Dienst? Ob Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen
Warum wechseln? – Ihre Optionen im Überblick
Ein Behördenwechsel im öffentlichen Dienst ist oft ein großer Schritt – beruflich wie persönlich. Ob Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung: Jede Variante bringt Chancen, aber auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Wechsel sicher planen, worauf Sie achten und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
Die Gründe für einen Wechsel sind vielfältig: bessere Karriereperspektiven, der Wunsch nach einem Ortswechsel oder familiäre Verpflichtungen. Im öffentlichen Dienst stehen Ihnen dabei drei Wege offen:
- Versetzung – der dauerhafte Behördenwechsel
- Abordnung – die zeitlich befristete Lösung
- Kündigung mit anschließender Neueinstellung – nur als letzte Option

Wichtiger Hinweis
Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln: Ihre persönlichen Wünsche sind wichtig – entscheidend sind aber die dienstlichen Interessen. Personalmangel kann einen Wechsel verhindern, gesundheitliche oder familiäre Gründe ihn begünstigen.
Versetzung und Abordnung im Vergleich
Merkmal | Versetzung | Abordnung |
---|---|---|
Dauer | Dauerhaft | Zeitlich begrenzt |
Dienststelle | Wechsel zu anderer Dienststelle oder anderem Dienstherrn | vorübergehender Einsatz in anderer Dienststelle |
Rechtstelle | bleiben bei neuer Dienststelle; Rechte und Pensionsansprüche bleiben i.d.R. erhalten | bleiben offiziell Teil der bisherigen Behörde |
Gründe | Eigenwunsch oder dienstliche Gründe | Projektarbeit, kurzfristiger Personalbedarf, Sammeln von Erfahrung |
Vorteil | langfristige Perspektive, gesicherte Ansprüche | hohe Flexibilität, Möglichkeit zum Ausprobieren |
Einschränkung | kein Anspruch, Zustimmung der Behörde erforderlich | Zustimmung nötig, wenn länger als 2 Jahre oder bei anderem Dienstherrn |
Rechtsgrundlage: Beide Optionen sind in den §§ 26–28 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.
Schritt für Schritt erfolgreich die Behörde wechseln:
Ein Wechsel ist kein spontaner Vorgang. Wenn Sie den folgenden Ablauf kennen, sparen Sie sich wertvolle Zeit und Nerven und vermeiden Verzögerungen:
1. Stellenausschreibung prüfen
intern oder extern veröffentlicht
2. Bewerbungsunterlagen einreichen
Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben
3. Zustimmung der bisherigen Behörde
meist formell erforderlich.
4. Auswahlverfahren
Sichtung, Auswahl, Bewerbungsgespräche
5. Verfügung erlassen
schriftliche Versetzungs- oder Abordnungsverfügung.
6. Übergabe und Start
alte Aufgaben übergeben, neue Stelle antreten
Wenn keine Versetzung oder Abordnung möglich ist
Dann bleibt nur die Kündigung mit anschließender Neueinstellung. Das birgt jedoch Risiken:
- Rechtliche Unsicherheit bei der Wiederverbeamtung
- Verlust des Beamtenstatus
- Finanzielle Nachteile (Besoldung, Probezeiten, fehlende Anrechnung)
Unser Tipp
Nie ohne rechtliche Beratung kündigen!
Rechte und Pflichten bei Neueinstellung
Eine Neueinstellung im öffentlichen Dienst ist ein Sonderfall – sie kommt nur infrage, wenn eine Versetzung oder Abordnung nicht möglich sind. Wer diesen Weg wählt, muss rechtliche und praktische Folgen beachten:

Beamtenstatus
Je nach Landesrecht erneute Ernennung auf Probe oder Widerruf. Der Status ist nicht automatisch gesichert.
Dienstzeiten und Probezeit
Sind häufig anrechenbar. Das heißt die Probezeit entfällt oder verkürzt sich.
Gesundheitliche Eignung
In der Regel erfolgt eine erneute amtsärztliche Untersuchung.
Besoldung und Pensionsansprüche
Einstufung nach Erfahrung, die Regeln variieren je nach Bundesland. Pensionsansprüche bleiben meist erhalten.
Auf einen Blick – Neueinstellung im öffentlichen Dienst
- Ernennung meist auf Probe oder Widerruf
- Dienstzeiten können angerechnet werden
- Amtsärztliche Untersuchung fast immer Pflicht
- Besoldung und Pension abhängig von Landesregelungen
Fazit: Sorgfältig planen, klug handeln
Ein Behördenwechsel betrifft Status, Pension und Karriere. Klären Sie daher frühzeitig:
- Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf Besoldung, Pension und Laufbahn?
- Welche Wechseloption passt (Versetzung, Abordnung oder Neueinstellung)?
- Welche Vorgaben gelten für Ihren Status (Beamte, Angestellte nach TVöD)?
Tipp: Holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung ein – am besten durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Beamten- und Arbeitsrecht. So sichern Sie Ihre Ansprüche.

Was der TVöD dazu sagt
Für Tarifbeschäftigte gilt § 4 TVöD:
- Versetzung = dauerhaft andere Dienststelle
- Abordnung = vorübergehend andere Dienststelle
- Zuweisung = befristete bei Dritten (mit Zustimmung)
- Personalgestellung = dauerhafte bei Dritten, Arbeitsverhältnis bleibt
Warum die Versetzung meist der sichere Weg ist
Merken Sie sich: Die Versetzung ist oft der einfachste und sicherste Weg – so behalten Sie Status und Pensionsansprüche. Eine Kündigung mit Neueinstellung sollte wegen finanzieller und rechtlicher Nachteile nur nach juristischer Prüfung erfolgen.